Rechtsprechung
   BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35454
BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21 (https://dejure.org/2021,35454)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2021 - 4 StR 56/21 (https://dejure.org/2021,35454)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2021 - 4 StR 56/21 (https://dejure.org/2021,35454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 2 StPO, § 395 Abs 2 StPO, § 397a Abs 1 StPO, § 473 Abs 1 StPO
    Kostenentscheidung bei Erfolglosigkeit der Revision des durch einen Beistand unterstützten Nebenklägers

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 GKG, § 66 Abs. 1 GKG, § 473 Abs. 1 StPO, § 3 Abs. 2 GKG, Anlage 1 zum GKG, §§ 395 Abs. 2, 397a Abs. 1 StPO, § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 8 Satz 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Auferlegen der Kosten des Rechtsmittels dem Nebenkläger durch den Verwerfungsbeschluss

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auferlegen der Kosten des Rechtsmittels dem Nebenkläger durch den Verwerfungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 291/19

    Zurückweisung der Erinnerung des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21
    1. Zur Entscheidung über die Erinnerung gegen den Ansatz der Kosten beim Bundesgerichtshof ist gemäß §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zuständig (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 6 f. und vom 30. Januar 2020 - 4 StR 291/19 Rn. 7).

    Einem Nebenkläger ist es zuzumuten, das Risiko einer Rechtsmitteleinlegung selbst einzuschätzen und gegebenenfalls deren Kosten zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 4 StR 291/19).

  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21
    1. Zur Entscheidung über die Erinnerung gegen den Ansatz der Kosten beim Bundesgerichtshof ist gemäß §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zuständig (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 6 f. und vom 30. Januar 2020 - 4 StR 291/19 Rn. 7).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00

    Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21
    Zwar erstreckt sich die Beistandsbestellung auch auf das Revisionsverfahren (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 4 StR 24/00 Rn. 2).
  • BGH, 06.08.2019 - 1 ARs 4/19

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21
    Davon nicht erfasst ist allerdings das Risiko, im Revisionsverfahren bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Gerichtskosten zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 1 ARs 4/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht